gewaehrleistung · 2 Min. Lesezeit
Gebrauchtwagen: Wann der Händler haftet
Gewerblicher Händler = 12 Monate Gewährleistung. Privatverkauf = keine. Der Unterschied kostet tausende Euro.
10. März 2026
Du kaufst einen Gebrauchtwagen für 8.000 Euro. Nach 3 Monaten versagt das Getriebe. Reparatur: 2.500 Euro. Wer zahlt?
Die entscheidende Frage: Gewerblich oder privat?
Alles hängt davon ab, von wem du gekauft hast.
12 Monate bei gewerblichem Händler
Gewerblicher Händler: 12 Monate Gewährleistung (auf mindestens 12 Monate verkürzbar bei Gebrauchtwagen). Privatverkauf: Gewährleistung kann im Vertrag komplett ausgeschlossen werden — und wird es fast immer.
Quelle: §438 Abs. 1 Nr. 3, §476 BGB
"Gekauft wie gesehen" bei einem Privatkauf bedeutet: Du trägst das Risiko. Bei einem Händler ist diese Klausel unwirksam.
Beweislast: Die ersten 12 Monate
Auch bei Gebrauchtwagen vom Händler gilt seit 2022 die verlängerte Beweislastumkehr.
In den ersten 12 Monaten wird vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Der Händler muss beweisen, dass du den Schaden verursacht hast. Nach 12 Monaten kehrt sich das um.
§477 BGB
Das Getriebe nach 3 Monaten? Der Händler muss beweisen, dass es beim Kauf in Ordnung war. Kann er das nicht, muss er reparieren oder den Kaufpreis mindern.
Wann Gewährleistung nicht greift
Verschleiß ist kein Mangel. Bremsbeläge, Reifen, Batterie — das sind Verschleißteile die bei einem Gebrauchtwagen erwartbar abgenutzt sind. Ein kaputtes Getriebe bei einem 3 Jahre alten Auto ist hingegen kein normaler Verschleiß.
Auch arglistig verschwiegene Mängel sind immer reklamierbar — selbst bei Privatverkauf. Wenn der Verkäufer wusste, dass das Auto einen Unfallschaden hatte, und es verschwiegen hat, haftet er unabhängig von Gewährleistungsausschlüssen.
Dokumente die du brauchst
Kaufvertrag (wer ist Verkäufer — gewerblich oder privat?), Rechnung, Übergabeprotokoll, und alle Kommunikation nach dem Kauf. Je früher du den Mangel meldest, desto besser deine Position.
Was Casekeeper damit tut
Casekeeper erkennt Kaufverträge und berechnet die Gewährleistungsfrist automatisch. Bei Gebrauchtwagen vom Händler: 12 Monate ab Übergabe, Beweislastumkehr wird angezeigt.
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