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fahrzeug · 2 Min. Lesezeit

KFZ-Versicherung wechseln: Die Stichtagsfrist am 30. November

Jedes Jahr dasselbe: Wer bis 30.11. nicht kündigt, zahlt ein weiteres Jahr. Was viele vergessen.

10. März 2026

Jedes Jahr im Herbst flattern die Beitragsrechnungen der KFZ-Versicherung ins Haus. Oft teurer als letztes Jahr. Du ärgerst dich, willst wechseln — und verpasst den Stichtag.

Die Frist: 30. November

Die meisten KFZ-Versicherungen laufen vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Versicherungsjahresende.

Frist

30. November (Zugang beim Versicherer)

Die Kündigung muss bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Nicht abgeschickt — eingegangen. Wer am 29. November einen Brief einwirft, ist zu spät.

Quelle: §11 VVG

Das bedeutet: Die Kündigung muss spätestens am 30. November auf dem Schreibtisch des Versicherers liegen. Per Post brauchst du mindestens 3-4 Werktage Vorlauf. Sicherer: Online-Kündigung oder Fax mit Sendebestätigung.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Wenn dein Versicherer den Beitrag erhöht ohne dass sich dein Risiko geändert hat, hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung hast du ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von einem Monat ab Zugang der Mitteilung. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Erhöhung wirksam.

§40 Abs. 1 VVG

Auch nach einem Schadenfall hast du ein Sonderkündigungsrecht — ebenso der Versicherer.

Was beim Wechsel zu beachten ist

Die neue Versicherung muss ab dem 1. Januar aktiv sein. Lücke im Versicherungsschutz = Ordnungswidrigkeit. Deshalb: Erst neuen Vertrag abschließen, dann den alten kündigen. Oder: Der neue Versicherer übernimmt die Kündigung für dich — die meisten bieten das an.

Der häufigste Fehler

Die Beitragsrechnung kommt im Oktober, du legst sie auf den Stapel, und am 1. Dezember fällt dir ein: "Ich wollte doch wechseln." Zu spät. Ein weiteres Jahr beim teuren Versicherer.

Was Casekeeper damit tut

Casekeeper erkennt deine KFZ-Versicherungspolice und erinnert dich rechtzeitig vor dem 30. November. Einmal scannen, nie wieder den Stichtag verpassen.

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Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben basieren auf den genannten Rechtsquellen (Stand: 2026-03-10). Für den konkreten Einzelfall empfehlen wir professionelle Beratung.