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steuern · 4 Min. Lesezeit

Vermietung und Steuern: Anlage V richtig ausfüllen

11. März 2025

Vermietung und Steuern: Anlage V richtig ausfüllen

Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, muss die Mieteinnahmen versteuern — kann aber auch viele Kosten absetzen. Die Anlage V der Steuererklärung ist Ihr Werkzeug dafür.

Anlage V: Eine pro Immobilie

Für jede vermietete Immobilie füllen Sie eine eigene Anlage V aus. Vermieten Sie zwei Wohnungen, reichen Sie zwei Anlagen V ein.

Inhalt der Anlage V:

  • Mieteinnahmen (Zeile 9-20)
  • Werbungskosten (Zeile 33-51)
  • Ergebnis: Überschuss oder Verlust

Mieteinnahmen richtig angeben

Was zählt als Mieteinnahme?

  • Kaltmiete
  • Nebenkostenvorauszahlungen
  • Mieterhöhungen
  • Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen
  • Mietzuschüsse (z.B. vom Amt)

Was zählt NICHT als Mieteinnahme?

  • Kaution (ist nur durchlaufender Posten)
  • Erstattete Nebenkosten an den Mieter

Beispiel: Sie erhalten monatlich 800 € Kaltmiete + 200 € Nebenkosten. Jahreseinnahmen: (800 + 200) × 12 = 12.000 €

Werbungskosten: Das können Sie absetzen

1. Fahrtkosten zur Mietwohnung

Fahrten zu Ihrer vermieteten Immobilie sind vollständig absetzbar — hin und zurück.

Berechnung:

  • Einfache Strecke × 2 (hin und zurück)
  • Kilometer × 0,30 €

Beispiel: Fahrt von Frankfurt nach Berlin (548 km einfach) für Mieterwechsel

  • 548 km × 2 = 1.096 km
  • 1.096 km × 0,30 € = 328,80 € absetzbar

Wichtig: Dokumentieren Sie jeden Fahrtzweck (Mieterwechsel, Reparatur, Übergabe).

2. Handwerkerkosten

Reparaturen und Instandhaltung sind sofort absetzbar:

  • Malerarbeiten
  • Sanitär-Reparaturen
  • Elektroarbeiten
  • Dacharbeiten
  • Gartenarbeit

Tipp: Unterscheiden Sie zwischen Erhaltungsaufwand (sofort absetzbar) und Herstellungskosten (müssen abgeschrieben werden).

3. Nebenkosten

Kosten, die Sie als Vermieter tragen:

  • Grundsteuer
  • Gebäudeversicherung
  • Hausverwaltung
  • Straßenreinigung
  • Müllabfuhr
  • Wasser/Abwasser (Ihr Anteil)

4. Zinsen für Immobilienkredit

Schuldzinsen für den Kauf oder die Renovierung der Mietwohnung sind absetzbar — aber nicht die Tilgung.

5. Abschreibung (AfA)

Das Gebäude selbst können Sie über die Nutzungsdauer abschreiben:

| Baujahr | AfA-Satz | |---------|----------| | Nach 1924 | 2% pro Jahr (50 Jahre) | | Vor 1925 | 2,5% pro Jahr (40 Jahre) |

Beispiel: Kaufpreis 300.000 € (davon 80% Gebäude, 20% Grundstück)

  • Gebäudewert: 240.000 €
  • AfA pro Jahr: 240.000 € × 2% = 4.800 €

6. Sonstige Kosten

  • Kontoführungsgebühren für Mietkonto
  • Steuerberatungskosten (anteilig)
  • Inserate für Mietersuche
  • Rechtsberatung bei Mietstreitigkeiten

Werbungskosten vs. Herstellungskosten

| Art | Behandlung | Beispiele | |-----|------------|-----------| | Erhaltungsaufwand | Sofort absetzbar | Reparaturen, Wartung, Austausch defekter Teile | | Herstellungskosten | Abschreibung | Neubau, Erweiterung, wesentliche Verbesserung |

Faustregel: Wird der Standard der Wohnung erhöht (z.B. neues Bad, das vorher keins war), sind es Herstellungskosten. Wird der bestehende Standard erhalten, ist es Erhaltungsaufwand.

Anlage V: Zeile für Zeile

Zeile 4-8: Angaben zur Immobilie

  • Adresse
  • Art (Wohnung, Haus)
  • Wohnfläche
  • Eigentumsverhältnis

Zeile 9-20: Einnahmen

  • Zeile 9: Mieteinnahmen
  • Zeile 13: Umlagen/Nebenkosten

Zeile 33-51: Werbungskosten

  • Zeile 33: Schuldzinsen
  • Zeile 37: Grundsteuer
  • Zeile 39: Versicherungen
  • Zeile 40: Verwaltungskosten
  • Zeile 42: Erhaltungsaufwand
  • Zeile 47: AfA

Zeile 53: Ergebnis

Einnahmen minus Werbungskosten = Überschuss oder Verlust

Verluste bei Vermietung

Sind Ihre Werbungskosten höher als die Mieteinnahmen, erzielen Sie einen Verlust. Dieser mindert Ihr übriges Einkommen — Sie zahlen weniger Steuern.

Häufig in den ersten Jahren: Durch hohe Zinsen und AfA übersteigen die Kosten oft die Einnahmen.

Aber Vorsicht: Das Finanzamt prüft die Einkünfteerzielungsabsicht. Sie müssen nachweisen, dass Sie langfristig Gewinne erzielen wollen.

Vermietung an Angehörige

Vermieten Sie an Familienmitglieder zu einem reduzierten Preis? Dann gilt:

| Miete in % der Vergleichsmiete | Werbungskostenabzug | |--------------------------------|---------------------| | Ab 66% | 100% absetzbar | | 50-66% | Anteilig absetzbar | | Unter 50% | Stark eingeschränkt |

Beispiel: Ortsübliche Miete 1.000 €, Sie verlangen 700 € (70%) → Werbungskosten sind voll absetzbar.

Dokumentation ist alles

Für die Anlage V brauchen Sie:

  • [ ] Mietvertrag
  • [ ] Kontoauszüge (Mieteingang)
  • [ ] Nebenkostenabrechnung
  • [ ] Handwerkerrechnungen
  • [ ] Fahrtenbuch oder Fahrtennachweis
  • [ ] Darlehensvertrag + Zinsbestätigung
  • [ ] Grundsteuerbescheid
  • [ ] Versicherungspolice

Was Casekeeper damit tut

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Fazit

Die Anlage V ist umfangreich, aber logisch aufgebaut: Einnahmen minus Werbungskosten ergibt Ihr Ergebnis. Der Schlüssel zum Steuersparen liegt in der vollständigen Erfassung aller Kosten — besonders Fahrtkosten und Handwerker werden oft vergessen.


Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung.

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Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben basieren auf den genannten Rechtsquellen (Stand: 2025-03-11). Für den konkreten Einzelfall empfehlen wir professionelle Beratung.