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Eigenbedarfskündigung: Deine Rechte als Mieter
Eigenbedarf ist der häufigste Kündigungsgrund. Aber nicht jede Eigenbedarfskündigung ist wirksam. Was du wissen musst.
10. März 2026
Der Brief vom Vermieter: Kündigung wegen Eigenbedarf. Für viele Mieter ein Schock. Aber Eigenbedarf bedeutet nicht automatisch, dass du ausziehen musst. Viele Eigenbedarfskündigungen sind fehlerhaft.
Was Eigenbedarf wirklich bedeutet
Der Vermieter muss die Wohnung für sich selbst, einen Familienangehörigen oder einen Angehörigen seines Haushalts benötigen. "Benötigen" ist mehr als "wollen".
Der Vermieter muss den Eigenbedarf konkret begründen: Wer braucht die Wohnung? Warum? Ab wann? Pauschale Angaben wie "für Familienangehörige" reichen nicht. Je konkreter die Begründung, desto wirksamer die Kündigung.
§573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Die Fristen bei Eigenbedarfskündigung
Die Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange du in der Wohnung wohnst.
3-9 Monate je nach Wohndauer
Bis 5 Jahre Wohndauer: 3 Monate. Bis 8 Jahre: 6 Monate. Über 8 Jahre: 9 Monate. Die Frist beginnt mit Zugang der Kündigung beim Mieter.
Quelle: §573c Abs. 1 BGB
Wann du widersprechen kannst
Du hast das Recht, der Kündigung zu widersprechen, wenn der Auszug für dich eine unzumutbare Härte darstellt.
Beispiele für Härtefälle: hohes Alter, schwere Krankheit, Schwangerschaft, keine vergleichbare Wohnung auf dem Markt, Kinder die die Schule wechseln müssten.
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen — spätestens zwei Monate vor dem Ablauf der Kündigungsfrist.
Vorgetäuschter Eigenbedarf
Wenn der Vermieter den Eigenbedarf nur vorschiebt und die Wohnung anschließend teurer weitervermietet, hast du Schadensersatzansprüche. Das umfasst Umzugskosten, Maklergebühren und die Differenz zur höheren Miete der neuen Wohnung.
Was du sofort tun solltest
Die Kündigung prüfen: Ist sie schriftlich? Ist der Eigenbedarf konkret begründet? Stimmt die Kündigungsfrist? Dann einen Mieterverein oder Anwalt konsultieren — die meisten Fälle lassen sich verhandeln.
Was Casekeeper damit tut
Casekeeper speichert deinen Mietvertrag und die Kündigung zusammen. Die Widerspruchsfrist wird automatisch berechnet — du wirst erinnert, bevor sie abläuft.
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