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wohnung · 2 Min. Lesezeit

Mietvertrag kündigen: Diese Fristen gelten wirklich

3 Monate Kündigungsfrist klingt einfach. Aber wann beginnt sie? Und wann endet sie? Die Details entscheiden.

10. März 2026

Du willst umziehen. Der Mietvertrag hat 3 Monate Kündigungsfrist. Klingt einfach. Aber wann genau muss die Kündigung beim Vermieter sein?

Die Frist: 3 Monate — aber bis zum 3. Werktag

Die meisten Mieter wissen: 3 Monate Kündigungsfrist. Was viele nicht wissen: Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein, damit dieser Monat noch zählt.

Frist

3 Monate, Kündigung bis 3. Werktag

Beispiel: Du willst zum 30. Juni ausziehen. Dann muss deine Kündigung bis zum 3. Werktag im April beim Vermieter sein. Verpasst du diesen Tag, verschiebt sich alles um einen Monat — Auszug erst Ende Juli.

Quelle: §573c Abs. 1 BGB

Entscheidend ist der Zugang beim Vermieter, nicht das Absendedatum. Ein Brief der am 3. April in den Briefkasten geworfen wird, aber erst am 4. beim Vermieter ankommt, ist zu spät.

Schriftform ist Pflicht

Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ist unwirksam. Der Mietvertrag kann nur schriftlich gekündigt werden — mit Originalunterschrift.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das bedeutet: Brief mit handschriftlicher Unterschrift. Eine elektronische Signatur oder Fax reicht nicht. Bei mehreren Mietern müssen alle unterschreiben.

§568 Abs. 1 BGB

Sonderfälle die du kennen solltest

Bei Zeitmietverträgen gibt es kein ordentliches Kündigungsrecht — nur außerordentliche Kündigung bei schweren Mängeln.

Bei Mieterhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht: Innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Mieterhöhung zum Ende des übernächsten Monats.

Sicher kündigen

Schicke die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Nur so hast du einen Nachweis über den Zugang. Behalte eine Kopie der unterschriebenen Kündigung.

Was Casekeeper damit tut

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Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben basieren auf den genannten Rechtsquellen (Stand: 2026-03-10). Für den konkreten Einzelfall empfehlen wir professionelle Beratung.