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steuern · 3 Min. Lesezeit

Kleinunternehmergrenze 2025: Was sich ändert

Die neue Kleinunternehmergrenze ab 2025: 25.000 Euro Vorjahr, 100.000 Euro laufendes Jahr. Was das für dich bedeutet.

11. März 2026

Die neue Regelung seit 2025

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat sich die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG grundlegend geändert. Die neuen Grenzen gelten seit dem 1. Januar 2025.

Vorher (bis 2024)

  • Vorjahresumsatz: maximal 22.000 Euro
  • Laufendes Jahr: voraussichtlich maximal 50.000 Euro

Jetzt (ab 2025)

  • Vorjahresumsatz: maximal 25.000 Euro
  • Laufendes Jahr: maximal 100.000 Euro

Warum die Änderung?

Die Anpassung folgt einer EU-Richtlinie zur Vereinheitlichung der Kleinunternehmerregelungen in Europa. Zudem berücksichtigt sie die Inflation — die alte Grenze von 22.000 Euro war seit 2020 unverändert.

Was bedeutet "Kleinunternehmer"?

Als Kleinunternehmer profitierst du von einer Vereinfachung bei der Umsatzsteuer:

Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen

Du stellst Rechnungen ohne Mehrwertsteuer. Auf der Rechnung muss der Hinweis stehen: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Kein Vorsteuerabzug

Im Gegenzug kannst du die Mehrwertsteuer, die du selbst zahlst (z.B. für Wareneinkauf, Büromaterial), nicht vom Finanzamt zurückholen.

Einfachere Buchführung

  • Keine Umsatzsteuervoranmeldung
  • Keine Umsatzsteuererklärung (nur eine Anlage UR bei der Einkommensteuererklärung)
  • Weniger Bürokratie

Wann wirst du umsatzsteuerpflichtig?

Überschreitung im Vorjahr

Lag dein Umsatz im Vorjahr über 25.000 Euro, bist du ab dem 1. Januar des Folgejahres umsatzsteuerpflichtig.

Beispiel: Du machst 2025 einen Umsatz von 28.000 Euro. Ab dem 1. Januar 2026 musst du Umsatzsteuer ausweisen.

Überschreitung im laufenden Jahr

Neu seit 2025: Überschreitest du die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr, wirst du sofort umsatzsteuerpflichtig — und zwar ab genau dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.

Beispiel: Im September erreichst du mit einer Rechnung die 100.000-Euro-Marke. Alle Rechnungen danach müssen mit Umsatzsteuer gestellt werden. Die vorherigen Rechnungen des Jahres bleiben umsatzsteuerfrei.

Was du dann tun musst

Wenn du die Kleinunternehmerregelung verlierst:

1. USt-IdNr. beantragen

Falls noch nicht vorhanden, beantragst du beim Bundeszentralamt für Steuern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

2. Rechnungen anpassen

Ab sofort musst du auf jeder Rechnung die Umsatzsteuer ausweisen:

  • Nettobetrag
  • Umsatzsteuersatz (19% oder 7%)
  • Umsatzsteuerbetrag
  • Bruttobetrag

3. Umsatzsteuervoranmeldung

Je nach Umsatz monatlich oder vierteljährlich — im ersten Jahr nach Überschreitung in der Regel monatlich.

4. Vorsteuerabzug nutzen

Jetzt kannst du die gezahlte Mehrwertsteuer auf Einkäufe vom Finanzamt zurückholen. Das kann sich besonders bei größeren Anschaffungen lohnen.

Umsatz tracken — warum es wichtig ist

Die neue 100.000-Euro-Grenze macht es wichtiger denn je, deinen Jahresumsatz im Blick zu behalten. Eine Überschreitung mitten im Jahr erfordert sofortige Anpassungen bei allen folgenden Rechnungen.

Was Casekeeper damit tut

Casekeeper trackt deinen Jahresumsatz und warnt dich rechtzeitig, wenn die Kleinunternehmergrenze relevant wird. Du siehst jederzeit, wo du stehst — und wirst nicht kalt erwischt.

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Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Im Zweifelsfall: Steuerberater konsultieren.

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Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben basieren auf den genannten Rechtsquellen (Stand: 2026-03-11). Für den konkreten Einzelfall empfehlen wir professionelle Beratung.